Zahnbrücke
Um große Lücken innerhalb eines Gebisses zu schließen, werden Zahnbrücken verwendet. Das Fehlen großer Zahnreihen kann verschiedene Ursachen haben. Dabei ist es möglich, das mehrere Zähne aus Altersgründen ausgefallen sind oder durch zahnmedizinische Eingriffe entfernt werden mussten.
Um die Zahnbrücke in den Kiefer einzufügen, bedarf es einiger vorbereitender Maßnahmen. Zu allererst wird der Zahnarzt ein Röntgenbild von dem Kiefer des Patienten anfertig. Im nächsten Schritt muss von dem vorhandenen Gebiss ein Abdruck gefertigt werden. Dieses muss eventuell nach der zahnärztlichen Entfernung schlechter Zähne, noch einmal wiederholt werden.
Dieser endgültige Abdruck dient den Zahntechnikern im Zahnlabor, die in Auftrag gegebene Zahnbrücke anzufertigen und passgenau einzufügen. Doch bevor der Zahnersatz in Form einer Zahnbrücke angefertigt werden kann, bedarf es eines sogenannten Heil- und Kostenplans. Dieser enthält die zahnmedizinischen und labortechnischen Leistungen, die für den Zahnersatz notwendig sind. Dieser Kostenvoranschlag wird bei der Krankenkasse des Patienten, zur Genehmigung vorgelegt.
In der Regel wird die Krankenkasse 80% der Zahnlaborkosten für den Patienten übernehmen. Diese zahnärztlichen Kosten werden in der Regel zu 100% übernommen. Bei der Zahnbrücke gibt es verschiedenste Ausführungen, da gibt es die Implantatbrücke und die Klammerbrücke. Die Implantatarbeiten sind die teuersten zahnmedizinischen Leistungen. Diese werden fest in den Kiefer verankert und bilden somit den perfekten Ersatz für die fehlenden natürlichen Zähne.
Die Klammerbrücke stellt die herausnehmbare Zahnbrücke dar. Sie ist sowohl für die Kassen als auch für den Patienten die kostengünstigere Lösung. Wenn die Zahnbrücke eingesetzt wurde, wird der Patient noch ein- oder zweimal zur Nachsorge bestellt. Eventuelle Unebenheiten in der Zahnbrücke können dann ausgeglichen werden. Wenn die Zahnbrücke dann richtig sitzt, hat der Patient wieder ein strahlendes Lächeln.